Was feiern wir am 1. August?

Der 1. August ist der Nationalfeiertag der Schweiz — offiziell «Bundesfeiertag» genannt, im Volksmund schlicht «der Erste». Er steht für den Ursprung der Eidgenossenschaft, für den Zusammenhalt eines Landes mit vier Sprachen, 26 Kantonen und einer politischen Kultur, die das Gemeinsame betont, ohne das Verschiedene einzuebnen.

Im Zentrum steht der Bundesbrief von «Anfang August 1291»: ein Bündnisdokument, in dem sich die Talgemeinschaften von Uri, Schwyz und Unterwalden gegenseitige Hilfe zusicherten. Er gilt offiziell als ältestes Verfassungsdokument der Schweiz.

Gefeiert wird der 1. August typischerweise mit Bundesfeiern in den Gemeinden, Ansprachen lokaler und nationaler Politikerinnen und Politiker, dem Beflaggen von Häusern und öffentlichen Plätzen, Lampionumzügen, Höhenfeuern auf den Bergen und Feuerwerk. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident richtet sich traditionell mit einer Ansprache an die ganze Nation. Eine der bekanntesten Feiern findet auf der Rütliwiese am Vierwaldstättersee statt.

Die Geschichte des Nationalfeiertags

Die Geschichte des 1. August ist überraschend: Der Feiertag ist viel jünger, als die meisten annehmen — und die «Gründung der Schweiz» war kein einzelner, datierbarer Moment.

Der Bundesbrief von 1291

Der Bundesbrief ist ein Bündnisdokument aus einer Zeit, in der viele solcher Abmachungen zwischen Talschaften üblich waren. Er wurde erst im späten 19. Jahrhundert — als junge Nationalstaaten in ganz Europa nach möglichst alten Wurzeln suchten — zum symbolischen Gründungsdokument der Eidgenossenschaft erklärt. Zuvor spielte er in der Schweizer Erinnerungskultur keine besondere Rolle. Wenn schon Gründungsdatum, dann galt lange der 8. November 1307 als Rütlischwur-Datum — die Zahl steht noch heute auf dem Tell-Denkmal in Altdorf.

Die erste Bundesfeier 1891

Pünktlich zum 600-Jahr-Jubiläum des Bundesbriefs wurde 1891 erstmals eine Bundesfeier am 1. August abgehalten. Ab 1899 wurde sie jährlich wiederholt. Dabei trat bewusst die urkundliche Überlieferung in den Vordergrund — die Befreiungserzählung um Rütlischwur, Wilhelm Tell und Burgenbruch wurde offiziell in den Bereich der Sage verwiesen.

Arbeitsfrei erst seit 1994

Was viele überrascht: Der 1. August war lange ein ganz normaler Arbeitstag. In vielen Kantonen wurde voll gearbeitet, in anderen gab es einen halben Tag frei, und nur in Zürich, Schaffhausen, Thurgau und dem Tessin war komplett frei.

Das änderte sich am 26. September 1993: Die Volksinitiative «Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» wurde mit 83,8 Prozent Ja angenommen — der höchste Zustimmungswert einer Volksinitiative in der gesamten Geschichte des Bundesstaats. Alle 26 Stände stimmten zu. Seit dem 1. August 1994 ist der Nationalfeiertag in der ganzen Schweiz arbeitsfrei und den Sonntagen gleichgestellt.

Die Ironie der Geschichte: Die Initiative stammte von den Schweizer Demokraten, einer Partei am rechten Rand — und wurde von links bis Mitte eher zähneknirschend unterstützt. Eine Umfrage zeigte damals, dass 80 Prozent der Bevölkerung einen arbeitsfreien Nationalfeiertag wollten, aber nur 25 Prozent den 1. August als historisch wichtiges Datum betrachteten. Hauptsache frei, könnte man sagen.

Ist der 1. August in allen Kantonen frei?

Ja — ohne Einschränkung. Der 1. August ist der einzige Feiertag, der nicht von den Kantonen, sondern vom Bund vorgeschrieben wird. Die Bundesverfassung (Art. 110 Abs. 3) hält fest: «Der 1. August ist Bundesfeiertag. Er ist arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt und bezahlt.»

Alle anderen Feiertage in der Schweiz — auch Neujahr, Auffahrt und Weihnachten — werden formal von den Kantonen geregelt (auch wenn diese drei de facto ebenfalls landesweit gelten). Der 1. August ist damit in einer eigenen Kategorie: eidgenössisch, verfassungsrechtlich verankert, nicht verhandelbar.

Brauchtum und Traditionen

Zum 1. August gehört ein Bündel an Traditionen — wobei es keine einzige landesweit einheitliche Form gibt. Vieles wird lokal organisiert, durch Gemeinden, Vereine oder regionale Traditionen. Das passt zur dezentralen politischen Kultur der Schweiz.

Höhenfeuer

Auf Bergen und Hügeln in der ganzen Schweiz werden am Abend des 1. August Feuer entzündet. Sie sind von weitem sichtbar und schaffen ein Gefühl der Verbundenheit über Täler und Kantone hinweg. In der Innerschweiz, rund um den Vierwaldstättersee, ist das Schauspiel besonders eindrücklich.

Feuerwerk

Für rund die Hälfte der Bevölkerung gehört Feuerwerk fest zum 1. August. Gleichzeitig gibt es eine wachsende Debatte über Lärm, Tierschutz und Brandgefahr — mehrere Gemeinden haben in den letzten Jahren Einschränkungen eingeführt oder auf Drohnenlichtsshows umgestellt.

Lampionumzüge

Kinder ziehen mit selbstgebastelten oder gekauften Lampions durch die Strassen — geschmückt mit dem Schweizer Kreuz und dem jeweiligen Kantonswappen. Es ist eines der Bilder, die fast jedes Schweizer Kind aus der eigenen Kindheit kennt.

Bundesfeier und Ansprachen

In den Gemeinden finden offizielle Bundesfeiern statt, oft mit einer Rede einer lokalen Persönlichkeit, Blasmusik und einem gemeinsamen Essen. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident hält am 1. August mehrere Reden in verschiedenen Landesteilen.

Basel: Am Rhein wird schon am 31. Juli gefeiert

Seit 1993 findet in Basel die inoffizielle «Bundesfeier am Rhein» bereits am 31. Juli statt — gewachsen aus der Tradition des früheren Rheinnachtfests. Rund 100'000 Besucherinnen und Besucher feiern am Kleinbasler Rheinufer, mit Konzerten, Schlauchbootrennen und einem grossen Feuerwerk von zwei Rheinschiffen aus. Die offizielle Basler Bundesfeier findet dann am 1. August auf dem Bruderholz statt.

Wussten Sie schon?

Der Bundesbrief von 1291 ist nicht auf den «1. August» datiert, sondern auf «Anfang August». Der genaue Tag ist eine spätere Festlegung. Und die Befreiungserzählung um Wilhelm Tell und den Rütlischwur? Die gehört ins Reich der Sage — auch wenn sie auf der Rütliwiese jedes Jahr aufs Neue inszeniert wird.

Noch 1977 lehnten die Kantone einen eidgenössischen Feiertag mit grosser Mehrheit ab. Der Bundesrat fand damals, «eine einfache Feier mit Glockengeläute und Höhenfeuern» entspreche «den einfachen und arbeitsamen Überlieferungen des Volkes» am ehesten. Erst in den 1990er-Jahren drehte der Wind — und innerhalb eines Jahres wurde der 1. August vom Bundesfeier-Abend zum arbeitsfreien Bundesfeiertag.

Für wen ist der 1. August besonders wichtig?

Alle in der Schweiz Gemeinden (Organisation Bundesfeier) Tourismus Feuerwehr (Brandwache)

1. August — Wochentag der nächsten Jahre

2026Samstag — kein zusätzlicher freier Tag
2027Sonntag — kein zusätzlicher freier Tag
2028Dienstag — Brückentag möglich (Montag)
2029Mittwoch
2030Donnerstag — idealer Brückentag (Freitag)
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Häufige Fragen zum 1. August

Warum feiert die Schweiz am 1. August?
Der 1. August bezieht sich auf den Bundesbrief von «Anfang August» 1291, ein Bündnisdokument der Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden. Er wurde im späten 19. Jahrhundert zum symbolischen Gründungsdokument der Eidgenossenschaft. Die erste Bundesfeier fand 1891 statt, zum 600-Jahr-Jubiläum.
Wurde die Schweiz am 1. August 1291 gegründet?
Nicht im modernen Sinn. Der Bundesbrief ist ein frühes Bündnisdokument, aber die Eidgenossenschaft entstand schrittweise über Jahrhunderte. Erst seit dem späten 19. Jahrhundert gilt er offiziell als Gründungsurkunde. Die Befreiungserzählung um Rütlischwur und Wilhelm Tell gehört ins Reich der Sage.
Seit wann ist der 1. August arbeitsfrei?
Erst seit 1994. Am 26. September 1993 wurde die Volksinitiative «Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» mit 83,8 Prozent Ja angenommen — der höchste Zustimmungswert einer Volksinitiative in der Schweizer Geschichte. Vorher wurde in vielen Kantonen am 1. August normal gearbeitet.
Ist der 1. August der einzige nationale Feiertag?
Ja — der 1. August ist der einzige Feiertag, der vom Bund vorgeschrieben wird (Art. 110 Abs. 3 Bundesverfassung). Alle anderen Feiertage werden von den Kantonen geregelt, auch wenn Neujahr, Auffahrt und Weihnachten de facto ebenfalls landesweit gelten.
Auf welchen Tag fällt der 1. August 2026?
2026 fällt der 1. August auf einen Samstag. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben daher keinen zusätzlichen freien Tag. 2028 (Dienstag) und 2030 (Donnerstag) bieten sich dafür als Brückentage an.
Fällt der 1. August auf einen Samstag — bekomme ich einen Ersatztag?
Das Gesetz sieht keinen automatischen Ersatztag vor. Ob ein Ersatztag gewährt wird, hängt vom Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag ab. Viele Unternehmen regeln dies individuell.